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Ein Rückschlag für die Religionsfreiheit

Am 05. Mai 2012 entschied das Kölner Landgericht in seinem Urteil, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen stelle eine Straftat dar. Diese Entscheidung, unabhängig vom Grad der Religiosität, schockierte alle Muslime.

Diejenigen, die in Anlehnung an die Körperverletzung, die Beschneidung von Jungen als eine rechtswidrige Handlung einstufen, verkennen dabei, dass die seit Jahrhunderten andauernde Tradition gerade keine Bedrohung für die Gesundheit darstellt. Selbst die WHO/Weltgesundheitsorganisation empfiehlt eine Beschneidung bei Männern, um das Risiko von HIV und anderen Geschlechtskrankheiten zu mindern.

Das Urteil verachtet die Religionsfreiheit und nimmt keinerlei Rücksicht auf die seit Jahrtausenden weltweit durchgeführte Praxis in unterschiedlichen Religionen. Zudem wird die Diskriminierung gefördert und legt somit den Grundstein für eine erneute kulturelle Identitätsdebatte.

Die seit Jahrtausenden aus der abrahamitischen Tradition stammende „Beschneidung“ ist ein wesentliches, unverzichtbares Merkmal eines Mannes in muslimischen Gesellschaften. Gerade dieses Merkmal schafft die gesellschaftliche Akzeptanz des Mannes. Die Beschneidung stellt daher sowohl eine religiöse Verpflichtung, als auch ein notwendiger Bestandteil der Kultur dar. Gleich aus welchem Blickwinkel man dieses Thema betrachtet; selbst wenn dieses religiöse Ritual per Gerichtsurteil untersagt wird, wird jede Familie, die einen Jungen großzieht, einen Weg suchen, die Beschneidung durchführen zu lassen.

Die richterliche Sichtweise missachtet insgesamt sowohl die sozialen, als auch die anerkannten medizinischen und hygienischen Vorteile der Beschneidung und folgt einer unausgeglichenen Logik in der Güteabwägung.

Diese Gerichtsentscheidung spiegelt nicht die Wirklichkeit von Millionen in Deutschland lebenden Muslimen wider, die seit Anbeginn ihre Söhne beschneiden lassen. Dieses Urteil ist nicht nur ein Rückschlag für die Religionsfreiheit, sondern gleichzeitig auch ein Rückschritt für die Integration der muslimischen Minderheit in Deutschland. „Gibt es in dieser Gesellschaft überhaupt einen Platz für mich?“ wird man sich schon bald fragen, wenn der muslimischen Minderheit das natürliche Ausleben des religiösen Glaubens durch ein Gerichtsurteil untersagt wird.

Die menschliche Gesundheit ist eine Priorität in allen islamischen Geboten. Aus diesem Grund wird das Beschneidungsritual erlaubt und gefordert. Obwohl dieses Urteil noch keine gefestigte Rechtsprechung darstellt, ist zu befürchten, dass dies ein Präzedenzfall werden könnte. Zeitungsberichten zu folge stoppte ein jüdisches Krankenhaus in Berlin unmittelbar nach dieser Entscheidung die religiöse Beschneidung. Bevor diese Rechtsunsicherheit nicht geklärt ist, werden sich Ärzte weigern, Beschneidungen vorzunehmen.

Seit der Bekanntgabe der Entscheidung des Landgerichts Köln berichten die Medien in islamischen Ländern über die Diskriminierung der muslimischen Migranten in Deutschland. Als Muslime dieses Landes bedauern wir die Negativberichterstattung über Deutschland. Es beunruhigt, dass dieses Beschneidungs-Urteil nunmehr für verschiedenste Meinungs- und Gesinnungsgelagen über Deutschland hinaus instrumentalisiert wird.

Wir fordern die Politik auf, schnellstmöglich zu handeln, und eine gesetzlich geschützte Regelung für die Beschneidung von Jungen zu erlassen, da das Urteil einen ernstzunehmenden Eingriff in die Religionsfreiheit darstellt und die Rechte der Eltern einschränkt.



1. KRM (Koordinationsrat der Muslime)
2. DITIB (Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.)
3. VIKZ (Verband der Islamischen Kulturzentren)
4. ZMD (Zentralrat der Muslime in Deutschland)
5. Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland
6. ATIB (Union Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.)
7. MÜSIAD (Verein unabhängiger Industrieller und Unternehmer e.V.)
8. ATCB (Türkischer Caferiten Union in Europa)
9. UETD (Union Europäisch Türkischer Demokraten)
10. IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs
11. IRH (Islamische Religionsgemeinschaft Hessen)
12. ABAF Avrupa. Ehli-Beyt. Alevi. Federasyonu.
13. RTS (Rat der Türkeistämmigen Bürger)
14. IGBW (Die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg)
15. DITIB Landesverband Baden-Württemberg, Regionalverband Karlsruhe e.V.
16. DITIB Landesverband Baden-Württemberg, Regionalverband Stuttgart e.V.
17. DITIB Landesverband Bayern, Regionalverband München e.V.
18. DITIB Landesverband Bayern, Regionalverband Nürnberg e.V.
19. DITIB Landesverband in Berlin e.V.
20. DITIB Landesverband Hamburg e.V.
21. DITIB Landesverband Niedersachsen und Bremen e.V.
22. DITIB Landesverband Hessen e.V.
23. DITIB Landesverband NRW, Bezirk Düsseldorf e.V.
24. DITIB Landesverband NRW, Regionalverband Essen e.V.
25. DITIB Landesverband NRW, Regionalverband Köln e.V.
26. DITIB Landesverband NRW, Regionalverband Münster e.V.
27. DITIB Landesverband Rheinland-Pfalz, Regionalverband Mainz e.V.
28. DITIB Landesverband Saarland e.V.
29. DITIB Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
30. DITIB-Landes-Frauenverband Niedersachen und Bremen
31. DITIB Landesjugendverband Niedersachsen-Bremen