Weitere Stigmatisierung religiöser Menschen
Am 7.Mai 2021, wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz unter der Überschrift „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ erlassen, welches uns zutiefst enttäuscht und betroffen hat.
Das Gesetz greift massiv in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein, geht weit über die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen hinaus. Abgestellt wird nicht mehr auf das Verhalten der Person, sondern auf ihre Bekleidung. Frauen mit Kopftuch wird damit das Vertrauen generell abgesprochen. Je nach Wertung ließen sich mit diesem Gesetz künftig allgemeine Kopftuchverbote für Beamtinnen in zahlreichen Bereichen der Verwaltung stützen.
Wir sind enttäuscht, weil die Bundesrepublik Deutschland als ein Land der Pluralität und Vielfalt allen Menschen im GG. Art. 4 die Religionsfreiheit gewährt und bewahrt. Betroffen, weil das Tragen des Kopftuches eine essenzielle Praktizierung des Islams ist für muslimische Frauen. Sie werden durch das neue Gesetz in der Auslebung ihrer Religion eingegrenzt. Sie werden eingeschränkt, wenn sie im öffentlichen Dienst einer Tätigkeit nachgehen wollen in einem Land, wo sie sich heimisch fühlen und dennoch mittels dieses Gesetzes ausgegrenzt werden. Dieser Umstand ist für die Betroffenen zutiefst verletzend, weil die meisten von ihnen hier geboren und aufgewachsen sind und dennoch nicht wie alle anderen ihre Mitbürger die demokratischen Freiheiten dieses Landes genießen können. Auch auf politischer Ebene ist dies nicht zu rechtfertigen.
Denn es ist ein tiefgründiger Widerspruch, muslimischen Frauen Unterworfenheit und Einschränkung zu unterstellen, wenn sie doch im öffentlichen Dienst tätig sein wollen gleichzeitig gesetzlich legitimierten Barrieren ausgesetzt sind. Barrieren, die schon vor Jahren zu überwunden schienen.
Man denke an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts am 27.Januar 2015, worin ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt wurde. Sieben Jahre später wird diesem diesem Beschluss widersprochen? Oder wird dieser unberührt bleiben? Warum müssen sich muslimische Frauen entweder für das Kopftuch oder für ihre berufliche Position entscheiden? Es ist eine Ungerechtigkeit, Menschen aufgrund ihres religiösen Daseins oder aufgrund ihres äußeres Erscheinungsbildes aufzufordern, diese aufzugeben, weil ihnen sonst die Partizipation im Berufsleben entzogen wird.
Die Gesetzesgrundlage vom 7.Mai 2021 korreliert mit der Meinungs-, Berufs- und der Religionsfreiheit, die alle im Grundgesetz verankert sind. Deshalb wünschen wir uns als die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V. (ATİB) das neue Gesetz zu überdenken, um auch muslimischen Bürgern in unserem Land die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben uneingeschränkt zu ermöglichen.
İmam Cengiz
Generalsekretär